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Stegi



Alter: 40
Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 405
Wohnort: Wien und Wald4tel

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 09:25  Titel: Frage Frage an die Juristen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Moin!

Wenn man an seinem Auto ein neues Kennzeichen mit dem blauen Streifen und dem A drinnen hat, braucht man dann im Ausland trotzdem das gute alte ovale A Pickerl?

LG
Stegi
_________________
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Steinbock Geschlecht:Männlich Pferd VerstecktPersönliche Gallerie von StegiBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
gumbo67



Alter: 45
Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 1190
Wohnort: Vienna

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 09:36  Titel: Frage Re: Frage an die Juristen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Stegi hat folgendes geschrieben:
Wenn man an seinem Auto ein neues Kennzeichen mit dem blauen Streifen und dem A drinnen hat, braucht man dann im Ausland trotzdem das gute alte ovale A Pickerl?


bin zwar kein jurist, aber ich hab mal gehört, daß das A auf dem kennzeichen nur für die EU-länder ausreicht, beim rest braucht man weiterhin ein extra A-pickerl.

und die ÖAMTC-Seite scheint das zu bestätigen...
_________________
Wer sich über Kritik ärgert, gibt zu, dass sie verdient war. (Tacitus)
Die Menschen lassen sich lieber durch Lob ruinieren, als durch Kritik verbessern. (George Bernhard Shaw)
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DeeJay58



Alter: 26
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 431
Wohnort: Steiermark

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 12:06  Titel: Frage Re: Frage an die Juristen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

gumbo67 hat folgendes geschrieben:
Stegi hat folgendes geschrieben:
Wenn man an seinem Auto ein neues Kennzeichen mit dem blauen Streifen und dem A drinnen hat, braucht man dann im Ausland trotzdem das gute alte ovale A Pickerl?


bin zwar kein jurist, aber ich hab mal gehört, daß das A auf dem kennzeichen nur für die EU-länder ausreicht, beim rest braucht man weiterhin ein extra A-pickerl.

und die ÖAMTC-Seite scheint das zu bestätigen...


Bin auch kein Jurist, aber genau so hab ich das bisher auch imemr gehört.
_________________
Untersteuern ist, wenn du den Baum siehst, gegen den du fährst. Wenn du den Baum nur hörst, dann wars übersteuern! Smilie
Stier  Hahn OfflinePersönliche Gallerie von DeeJay58Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchenICQ-Nummer
Termite2712



Alter: 100
Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 718
Wohnort: Wien

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 12:24  Titel: Frage Re: Frage an die Juristen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

DeeJay58 hat folgendes geschrieben:
gumbo67 hat folgendes geschrieben:
Stegi hat folgendes geschrieben:
Wenn man an seinem Auto ein neues Kennzeichen mit dem blauen Streifen und dem A drinnen hat, braucht man dann im Ausland trotzdem das gute alte ovale A Pickerl?


bin zwar kein jurist, aber ich hab mal gehört, daß das A auf dem kennzeichen nur für die EU-länder ausreicht, beim rest braucht man weiterhin ein extra A-pickerl.

und die ÖAMTC-Seite scheint das zu bestätigen...


Bin auch kein Jurist, aber genau so hab ich das bisher auch imemr gehört.


stimmt!
_________________
LG Termite2712
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... auf der Flucht vor dem bösen Ameisenbär Geschockt und betreffend Ladezeit meiner Signatur: KLICK Sehr glücklich
Steinbock Geschlecht:Männlich Pferd VerstecktPersönliche Gallerie von Termite2712Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
ime




Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 545

slovenia.gif
BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 12:27  Titel: Frage Re: Frage an die Juristen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Stegi hat folgendes geschrieben:
Moin!

Wenn man an seinem Auto ein neues Kennzeichen mit dem blauen Streifen und dem A drinnen hat, braucht man dann im Ausland trotzdem das gute alte ovale A Pickerl?

LG
Stegi


Ja:
Zitat:
Kurztitel
Übereinkommen über den Straßenverkehr

Fundstelle
BGBl.Nr. 289/1982


Typ
Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage
Art. 37

Inkrafttretedatum
19820811

Außerkrafttretedatum
99999999


Index
99/01 Straßenverkehr


Text
ARTIKEL 37
Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates

1. Außer dem Kennzeichen muß jedes Kraftfahrzeug (Artikel 1
Buchstabe p) im internationalen Verkehr hinten ein
Unterscheidungszeichen des Staates führen, in dem es zugelassen ist.
2. Jeder Anhänger, der mit einem Kraftfahrzeug (Artikel 1
Buchstabe p) verbunden ist und nach Artikel 36 an der Rückseite ein
Kennzeichen führen muß, muß hinten auch das Unterscheidungszeichen
des Staates, wo dieses Kennzeichen ausgegeben worden ist, führen.
Dieser Absatz gilt auch, wenn der Anhänger in einem anderen Staat als
dem Zulassungsstaat des Kraftfahrzeuges (Artikel 1 Buchstabe p), mit
dem er verbunden ist, zugelassen ist; ist der Anhänger nicht
zugelassen, so muß er hinten das Unterscheidungszeichen des Staates
führen, in dem das Zugfahrzeug zugelassen ist, außer wenn er in
diesem Staat verkehrt.
3. Ausgestaltung und Anbringung des in diesem Artikel genannten
Unterscheidungszeichens müssen dem Anhang 3 entsprechen.

und:
Zitat:
Kurztitel
Übereinkommen über den Straßenverkehr

Fundstelle
BGBl.Nr. 289/1982

Typ
Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage
Anl. 3

Inkrafttretedatum
19820811

Außerkrafttretedatum
99999999

Index
99/01 Straßenverkehr


Text
Anhang 3
UNTERSCHEIDUNGSZEICHEN DER KRAFTFAHRZEUGE
(Artikel 1 Buchstabe p) UND ANHÄNGER IM
INTERNATIONALEN VERKEHR

1. Das Unterscheidungszeichen nach Artikel 37 muß sich aus einem
bis drei lateinischen großen Buchstaben zusammensetzen. Die
Buchstaben müssen mindestens 0,08 m (3,1 Zoll) hoch sein und eine
Strichbreite von mindestens 0,01 m (0,4 Zoll) haben. Die Buchstaben
müssen in schwarzer Farbe auf einer weißen elliptischen Fläche
aufgemalt sein, deren lange Achse waagrecht liegt.
2. Besteht das Unterscheidungszeichen nur aus einem Buchstaben, so
darf die lange Achse der Ellipse lotrecht stehen.
3. Das Unterscheidungszeichen darf weder in das Kennzeichen
einbezogen noch so angebracht werden, daß es mit dem Kennzeichen
verwechselt werden oder dessen Lesbarkeit beeinträchtigen kann.
4. An Krafträdern und ihren Anhängern müssen die Ellipsenachsen
mindestens 0,175 m (6,9 Zoll) und 0,115 m (4,5 Zoll) lang sein. An
anderen Kraftfahrzeugen (Artikel 1 Buchstabe p) und ihren Anhängern
müssen die Achsen der Ellipsen mindestens:
a) 0,24 m (9,4 Zoll) und 0,145 m (5,7 Zoll) lang sein, wenn das
Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben besteht, und
b) 0,175 m (6,9 Zoll) und 0,115 m (4,5 Zoll), wenn das
Unterscheidungszeichen aus weniger als drei Buchstaben besteht.
5. Für die Anbringung des Unterscheidungszeichens an den Fahrzeugen
gilt Absatz 3 des Anhangs 2.


Ich seh da keine Ausnahme für innergemeinschaftlichen Strassenverkehr. Vielleicht ist der Verzicht in der Union eher Brauch?

ime
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Stegi



Alter: 40
Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 405
Wohnort: Wien und Wald4tel

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 13:09  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Danke!

Dann werd' ich halt das schöne, neue Auto verschandeln und nach dem Motto "nutzt's nix, dann schadt's nix" so ein Pickerl hinten drauf pappen Traurig
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ime




Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 545

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 13:27  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Du kannst ja kompromißweise das Pickerl von innen andie Heckscheibe picken (mit Tixo). Ist zwar nicht ganz legal, wird aber vielleicht toleriert.
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Vagabund




Anmeldungsdatum: 23.10.2003
Beiträge: 457
Wohnort: Villach/Wien ------>nachfolgende Flagge zeigt das nächste Reiseziel

jordan.gif
BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 13:41  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wie wichtig das A Pickerl ist weiss ich seitdem ich immer wieder mit meinem alten Discovery auch in nicht EU Staaten unterwegs bin, und am Heck ein größenmäßig unzulässiges A Pickerl hab. Dafür aber eins mit ISL, eines mit FR, GB, und N.
Noch nie wurde ich irgendwo deswegen im Ausland aufgehalten.

Vagabund
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rabat




Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 140
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 13:47  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

servus

mich haben sie in Graz einmal mit Marokkanischen Kennzeichen ohne MA Aufkleber aufgehalten. Ich glaub sie waren nur neugierig zu welchen Land das Kennzeichen gehört.

Martin
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Stegi



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Beiträge: 405
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 13:56  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Vagabund hat folgendes geschrieben:
Wie wichtig das A Pickerl ist weiss ich seitdem ich immer wieder mit meinem alten Discovery auch in nicht EU Staaten unterwegs bin, und am Heck ein größenmäßig unzulässiges A Pickerl hab. Dafür aber eins mit ISL, eines mit FR, GB, und N.
Noch nie wurde ich irgendwo deswegen im Ausland aufgehalten.

Vagabund


Mich haben's vor vielen Jahren ohne A in Ungarn derklatscht - war teuer! Böse
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ime




Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 545

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 14:20  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

rabat hat folgendes geschrieben:
servus

mich haben sie in Graz einmal mit Marokkanischen Kennzeichen ohne MA Aufkleber aufgehalten. Ich glaub sie waren nur neugierig zu welchen Land das Kennzeichen gehört.

Martin


DAS ist wirklich gefährlich, weil sie dir im Regelfall (wenn die Polizei nicht schlaft) ein Finanzstrafverfahren mit Nachverzollung, Strafzöllen und allem pipapo umhängen. Da hast bald einige (je nach Auto: Zig)tausend Euro beinand, wenns dir so geht wie meiner Steuer-Lehrerin, die einmal mit dem Auto ihres deutschen Freundes nach Kufstein gefahren ist... Geschockt Geschockt Geschockt
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BeVeMa




Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 3864
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austria.gif
BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 15:12  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

ime hat folgendes geschrieben:
wenns dir so geht wie meiner Steuer-Lehrerin, die einmal mit dem Auto ihres deutschen Freundes nach Kufstein gefahren ist... Geschockt Geschockt Geschockt

Das war aber vor dem EU-Beitritt, nehme ich an.
_________________
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peter61



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 13.11.2003
Beiträge: 132
Wohnort: Wien

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 16:14  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Mich wollten sie einmal in Suben "aufmachen", als ich mit einen deutschen Leihwagen eingereist bin. Nach Sichtung aller Papiere und des Mietvertrages haben sie dann eine Ruhe gegeben. Das war aber noch vor dem EU-Beitritt.
Andererseits bin ich auch einmal mit einem deutschen Mietwagen, von D aus, in die Schweiz eingereist und die hat das überhaupt nicht interessiert, obwohl ich meinen österreichischen Pass aus dem Fenster gehalten habe.
Mein Wissenstand zu den A-Pickerl ist, das es innerhalb der EU ziemlich egal ist und die Länderkennzeichnung auf den neuen Taferln allgemein akzeptiert wird. Ob das aber auch wirklich rechtlich so gedeckt ist, weiss ich nicht. Ich hatte damit aber bei Polizeikontrollen in Deutschland und Ungarn noch keine Probleme.

Peter
Löwe Geschlecht:Männlich Büffel OfflinePersönliche Gallerie von peter61Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden
rabat




Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 140
Wohnort: Graz

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 17:52  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

ime hat folgendes geschrieben:

DAS ist wirklich gefährlich, weil sie dir im Regelfall (wenn die Polizei nicht schlaft) ein Finanzstrafverfahren mit Nachverzollung, Strafzöllen und allem pipapo umhängen. Da hast bald einige (je nach Auto: Zig)tausend Euro beinand, wenns dir so geht wie meiner Steuer-Lehrerin, die einmal mit dem Auto ihres deutschen Freundes nach Kufstein gefahren ist... Geschockt Geschockt Geschockt


zu diesen zeitpunkt hatte ich keinen wohnsitz in österreich. aber das ist eine andere geschichte

Martin
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richi_rich



Alter: 37
Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 104
Wohnort: Tulln ad Donau

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BeitragVerfasst am: Mo Apr 16, 2007 18:20  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Habe gestern noch gehört, das in Ugarn das Pickerl nicht überzogen sein darf.
In Österreich gilt ja die Regelung +4 Monate.
Dort wirds teuer.
Zwillinge Geschlecht:Männlich Hund OfflinePersönliche Gallerie von richi_richBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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